Die Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem
Wohneigentumsgesetz (WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung
und den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlungen.
Der
Verwalter wird durch pflichtgemässes Ermessen eine ordnungsgemässe
Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer,
bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht
gewährleisten, das heisst, die Wohnanlage mit Sorgfalt und nach den
Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes betreuen; dabei wird er alle
mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge
einhalten und durchsetzen.
Er
wird in den Fällen, die die Eigentümergemeinschaft als Ganzes betreffen,
der Eigentümergemeinschaft rechtzeitig sachdienliche Empfehlungen geben,
dies bezieht sich auch auf die Empfehlung zur Einschaltung von
Spezialisten und Gutachtern.
Kaufmännische Verwaltung
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Laufende Buch- und Aktenführung über alle
Einnahmen und Ausgaben.
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Ordnungsgemässe Verwahrung aller
Verwaltungsunterlagen.
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Übernahme der benötigten Konten, deren
Kontenführung sowie die separate
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Anlage der aufgelaufenen Rücklagen.
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Prüfung aller Eingangsrechnungen und
Erstellen aller Ausgangsrechnungen in Zusammenhang mit der Verwaltung
des Anwesens und den daraus resultierenden Aufgaben.
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Abwicklung des gesamten Geld- und
Zahlungsverkehrs einschliesslich Rechnungs- und Einnahmenprüfung.
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Geltendmachung von geldlichen Ansprüchen,
dazu Abwicklung des gesamten Mahnwesens.
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jährliche Erstellung eines
Wirtschaftsplanes und dessen Vorlage zur Prüfung und Genehmigung durch
die Eigentümergemeinschaft.
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jährliche Erstellung der gesamtkosten-
und Einzelkostenabrechnungen für das gesamte Anwesen innerhalb von
sechs Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres.
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Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat.
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Organisation und Durchführung der
jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung.
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Organisation und Durchführung weiterer
ausserordentlichen Eigentümerversammlungen auf Wunsch der
Eigentümergemeinschaft, gegen separate Berechnung.
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Durchführung schriftlicher
Beschlussfassungen im Umlaufverfahren auf Wunsch der
Eigentümergemeinschaft, gegen separate Berechnung.
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Teilnahme an zwei Treffen des
Verwaltungsbeirates pro Jahr.
Objektbetreuung
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Ausübung des Hausrechtes.
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Gestaltung und Überwachung der Ordnung
innerhalb des Anwesens.
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Abschluss und Überwachung der
erforderlichen und gewünschten Wartungs-, Reinigungs-, Pflege- und
Unterhaltsverträge zu Lasten der Eigentümerversammlung
(Gebäudereinigung, Winterdienst, Notdienste für die massgeblichen
Belange der Haustechnik, Bewachung-/Sicherheitsdienst, Notrufleitsystem
für Aufzüge etc.).
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Sicherstellen aller benötigten Ver- und
Entsorgungsleistungen (Öl/Gas, Wasser, Müll etc.).
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Abschluss der benötigten Versicherungen
und Abwicklung aller Versicherungsangelegenheiten.
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Veranlassen der erforderlichen und
vorgeschriebenen Prüfungen und Kontrollen an technischen Einrichtungen
und Geräten.
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Kontrolle des Anwesens auf notwendige
Reparaturen, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmassnahmen.
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Vergabe und Überwachung aller notwendigen
Reparaturen, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmassnahmen zu Lasten
der Eigentümer-gemeinschaft und Auswahl geeigneter Fachfirmen, dazu
Einholen von Angeboten und Vorlage zur Beschlussfassung durch die
Eigentümerversammlung.
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Direkte Veranlassung (ohne Zustimmung der
Eigentümergemeinschaft) von Reparaturen, die jedoch nur in Absprache
mit dem Verwaltungsbeirat.
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Veranlassen sonstiger zur Erhaltung des
Anwesens erforderlicher Massnahmen in dringenden Fällen nach
Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat.
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Regelmässige Begehung des Anwesens.
Besondere Verwalterleistungen
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Einholung von Angeboten für beschlossene Bauvorhaben der Gemeinschaft,
deren Beauftragung bzw. Vergabe sowie Überwachung der Arbeiten und
deren Ausführung, Prüfung der jeweiligen Kostenrechnung, evtl.
Abmahnung des Leistungsrückständigen. Dies trifft nur bei grossen
Bauvorhaben oder Grossreparaturen zu, die Gemeinschaft muss einer
besonderen Vergütung an den Verwalter diesbezüglich zustimmen.
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Versicherungsschäden im Allgemein- bzw. Sondereigentum. Mitwirken bei
der Schadenssuche/-beseitigung und –Abwicklung von ggf. versicherten
Instandsetzungen im Allgemein- bzw. Sondereigentum
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Mahnung und Abmahnung an säumige/verantwortliche Miteigentümer
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Teilnahme an Gerichtsverfahren, welche die WEG betreffen und der
Verwalter diesbezüglich geladen wird
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Zwangsverwaltung und -versteigerung
Bearbeiten und Information an die Eigentümer, Überwachung ggf.
Teilnahme an den Versteigerungs-/Verteilungsterminen zur
Interessenwahrung der Eigentümergemeinschaft
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Weitere Eigentümerversammlung –ausserordentliche-
Weitere zusätzliche Versammlungen über die ordentlichen
Jahresversammlung hinaus sind vergütungspflichtig. Die Grundgebühr pro
Versammlung beträgt derzeit € 200,00 zzgl. der jew. gültigen
Mehrwertsteuer, hinzukommen die Aufwandskosten für Kopien, Porto oder
sonstige nachweisbare Kosten.
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