WEG-Verwaltung:

Dieser Leistungssektor umfasst die Haus- und Grundbesitzverwaltung von gemeinschaftlichem Wohnungs- und Teileigentum.

Die Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohneigentumsgesetz (WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung und den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlungen.

Der Verwalter wird durch pflichtgemässes Ermessen eine ordnungsgemässe Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht gewährleisten, das heisst, die Wohnanlage mit Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes betreuen; dabei wird er alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge einhalten und durchsetzen.

Er wird in den Fällen, die die Eigentümergemeinschaft als Ganzes betreffen, der Eigentümergemeinschaft rechtzeitig sachdienliche Empfehlungen geben, dies bezieht sich auch auf die Empfehlung zur Einschaltung von Spezialisten und Gutachtern.

Kaufmännische Verwaltung

  • Laufende Buch- und Aktenführung über alle Einnahmen und Ausgaben.

  • Ordnungsgemässe Verwahrung aller Verwaltungsunterlagen.

  • Übernahme der benötigten Konten, deren Kontenführung sowie die separate

  • Anlage der aufgelaufenen Rücklagen.

  • Prüfung aller Eingangsrechnungen und Erstellen aller Ausgangsrechnungen in Zusammenhang mit der Verwaltung des Anwesens und den daraus resultierenden Aufgaben.

  • Abwicklung des gesamten Geld- und Zahlungsverkehrs einschliesslich Rechnungs- und Einnahmenprüfung.

  • Geltendmachung von geldlichen Ansprüchen, dazu Abwicklung des gesamten Mahnwesens.

  • jährliche Erstellung eines Wirtschaftsplanes und dessen Vorlage zur Prüfung und Genehmigung durch die Eigentümergemeinschaft.

  • jährliche Erstellung der gesamtkosten- und Einzelkostenabrechnungen für das gesamte Anwesen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des   Wirtschaftsjahres.

  • Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat.

  • Organisation und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung.

  • Organisation und Durchführung weiterer ausserordentlichen Eigentümerversammlungen auf Wunsch der Eigentümergemeinschaft, gegen separate Berechnung.

  • Durchführung schriftlicher Beschlussfassungen im Umlaufverfahren auf Wunsch der Eigentümergemeinschaft, gegen separate Berechnung.

  • Teilnahme an zwei Treffen des Verwaltungsbeirates pro Jahr.

Objektbetreuung 

  • Ausübung des Hausrechtes.

  • Gestaltung und Überwachung der Ordnung innerhalb des Anwesens.

  • Abschluss und Überwachung der erforderlichen und gewünschten Wartungs-, Reinigungs-, Pflege- und Unterhaltsverträge zu Lasten der Eigentümerversammlung (Gebäudereinigung, Winterdienst, Notdienste für die massgeblichen Belange der Haustechnik, Bewachung-/Sicherheitsdienst, Notrufleitsystem für Aufzüge etc.).

  • Sicherstellen aller benötigten Ver- und Entsorgungsleistungen (Öl/Gas, Wasser, Müll etc.).

  • Abschluss der benötigten Versicherungen und Abwicklung aller Versicherungsangelegenheiten.

  • Veranlassen der erforderlichen und vorgeschriebenen Prüfungen und Kontrollen an technischen Einrichtungen und Geräten.

  • Kontrolle des Anwesens auf notwendige Reparaturen, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmassnahmen.

  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmassnahmen zu Lasten der Eigentümer-gemeinschaft und Auswahl geeigneter Fachfirmen, dazu Einholen von Angeboten und Vorlage zur Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung.

  • Direkte Veranlassung (ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft) von Reparaturen, die jedoch nur in Absprache mit dem Verwaltungsbeirat.

  • Veranlassen sonstiger zur Erhaltung des Anwesens erforderlicher Massnahmen in dringenden Fällen nach Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat.

  • Regelmässige Begehung des Anwesens.

Besondere Verwalterleistungen

  1. Einholung von Angeboten für beschlossene Bauvorhaben der Gemeinschaft, deren Beauftragung bzw. Vergabe sowie Überwachung der Arbeiten und deren Ausführung, Prüfung der jeweiligen Kostenrechnung, evtl. Abmahnung des Leistungsrückständigen. Dies trifft nur bei grossen Bauvorhaben oder Grossreparaturen zu, die Gemeinschaft muss einer besonderen Vergütung an den Verwalter diesbezüglich zustimmen.
     

  2. Versicherungsschäden im Allgemein- bzw. Sondereigentum. Mitwirken bei der Schadenssuche/-beseitigung und –Abwicklung von ggf. versicherten Instandsetzungen im Allgemein- bzw. Sondereigentum
     

  3. Mahnung und Abmahnung an säumige/verantwortliche Miteigentümer
     

  4. Teilnahme an Gerichtsverfahren, welche die WEG betreffen und der Verwalter diesbezüglich geladen wird
     

  5. Zwangsverwaltung und -versteigerung
    Bearbeiten und Information an die Eigentümer, Überwachung ggf. Teilnahme an den Versteigerungs-/Verteilungsterminen zur Interessenwahrung der Eigentümergemeinschaft
     

  6. Weitere Eigentümerversammlung   –ausserordentliche-
    Weitere zusätzliche Versammlungen über die ordentlichen Jahresversammlung hinaus sind vergütungspflichtig. Die Grundgebühr pro Versammlung beträgt derzeit € 200,00 zzgl. der jew. gültigen Mehrwertsteuer, hinzukommen die Aufwandskosten für Kopien, Porto oder sonstige nachweisbare Kosten.